Hundeangriff auf eigenem Grundstück. Das musst du beachten | R+V MythenPodcast
Shownotes
Dein Hund beisst einen Fremden, der dein Grundstück betritt. Zahlt dann automatisch die Versicherung? Reicht ein Schild mit „Vorsicht Hund“? Und ist der Besuch selbst schuld, wenn er das Grundstück betreten hat?
In diesem Video räumen wir mit den häufigsten Versicherungsmythen rund um Hundeattacken auf privaten Grundstücken auf. Wir schauen uns an, warum der Ort des Vorfalls nicht automatisch alles entscheidet, welche Rolle Hundehalterhaftung und Hundehaftpflicht spielen können und welche Annahmen für Hundehalter richtig teuer werden können.
Diese Mythen nehmen wir unter die Lupe: „Auf meinem Privatgrundstück hafte ich nicht.“ „Ein Warnschild reicht als Absicherung.“ „Meine Privathaftpflicht zahlt das schon.“ „Wenn der Hund noch nie gebissen hat, kann mir nichts passieren.“ „Wer das Grundstück betritt, ist automatisch selbst schuld.“
Gerade bei Personenschäden können schnell hohe Forderungen entstehen. Deshalb ist es wichtig, Versicherungsschutz, Haftung und mögliche Mitverantwortung nicht zu verwechseln.
Du hast einen Mythos, bei dem du dir nicht sicher bist, ob er stimmt? Dann schreib uns eine E-Mail an g_podcast@ruv.de oder schick uns eine Nachricht auf Social Media:
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Transkript anzeigen
00:00:00: Man kennt diese Schilder am Gartenzaun oder auch an der Eingangstür.
00:00:04: Vorsicht vor dem bissigen Hund, hier wache ich.
00:00:08: aber wie verhält sich das eigentlich wenn jemand unerlaubt ein Grundstück betritt und dann vom Hund verletzt wird?
00:00:14: Wer haftet für den Schaden?
00:00:17: der frage wollen mariana und ich heute mal nachgehen
00:00:20: ja ihr habt an eurem gartentor ja auch so ein schild.
00:00:23: hier wache ich.
00:00:25: das hat mich aber natürlich nie davon abgehalten euch zu besuchen und der jürgen macht mir ja nichts er kennt mich und es ist ja sowieso eigentlich ein ganz lieber.
00:00:34: ja also klar dass das schild haben wir natürlich auch unerwünschte Personen abzuhalten, unser Grundstück zu betreten.
00:00:43: Du gehörst natürlich nicht dazu Freunde und Bekannte die sollen natürlich immer gerne aufs Grundste kommen.
00:00:51: aber da weiß Jürgen ja auch okay das sind Personen die kenn ich und da wird man höchstens mal freundlich angesprungen aber nicht gleich attackiert.
00:00:59: Und ihr habt ja auch den Park um die Ecke sozusagen und in dem Park spielen ja auch viele Jugendliche, viele Personen Frisbee Fußball.
00:01:08: Und da landet doch bestimmt der eine oder andere Ball oder die Frisbe Scheibe mal bei euch im Garten?
00:01:13: Hattet
00:01:14: ihr dann... Und schonmal vor, ja!
00:01:15: Ja, und dann hattet Ihr doch bestimmt auch jemanden mal mittendrin stehen, der das zurückholen wollte, oder?
00:01:21: Das kommt schon mal vor.
00:01:24: letztlich muss man wissen, wenn jemand unerlaubt das Grundstück betritt dann bin ich trotzdem nicht frei von Haftung.
00:01:32: Das nennt man Gefährdungsaftung.
00:01:36: dass ich für meinen Hund natürlich auch auf dem Grundstuck verantwortlich bin und schauen muss selbst wenn jemand Unerlaub des Grundstücks betritt Dass der Hund nicht gleich los rennt und den attackieren kann.
00:01:49: Okay, das heißt also so ein Schild ist keine ausreichende Sicherungsmaßnahme.
00:01:54: Was vielleicht viele denken würden ich habe jetzt so einen Schild platziert und nutzt es auch als Warnung?
00:02:00: Nee!
00:02:01: Das alleine reicht eben nicht aus.
00:02:03: man muss schon entsprechende Maßnahmen treffen also beispielsweise auch wirklich dafür sorgen dass der Zaun entsprechend gesichert ist dass sich jetzt nicht von außen von der Straße einfach drüber greifen kann oder im schlimmsten Fall dass der Zauhn vielleicht auch so niedrig ist drüber hüpfen kann und der Hund dann sofort los springt.
00:02:24: Da muss man schon darauf achten, dass man entsprechende Gefahren ausschließt als Tierhalter.
00:02:31: Und sagen wir mal du hast auf alles geachtet, hast einen entsprechend hohen Zaun, hast ein abschließbares Tor.
00:02:37: das hält ja aber trotzdem nicht alle Leute?
00:02:40: Genau also du hast es ja gesagt es fliegt manchmal ne Frisbee oder ein Fußball auch in den Garten und klar kommen dann auch mal Kinder- oder Jugendliche und wollen das entsprechend zurückholen.
00:02:52: Im Idealfall klingeln sie.
00:02:54: Manchmal steigen sie eben auch über den Zaun, der ist nämlich bei uns auch nicht so hoch und dann muss man wissen kann Jürgen nicht gleich losflitzen?
00:03:03: auf der anderen Seite ist es aber auch so.
00:03:06: Gleichermaßen muss sich derjenige der den Garten betritt sicher sein dass er da eben auch was Unerlaubtes macht und haftet im Zweifel eben auch und kann eine gewisse Mitschuld am Ende haben wenn's zu einem Vorfall kommt.
00:03:22: Und insofern ist das so eine Pari-Pari-Situation, sag ich mal?
00:03:27: Also in dem Beispiel der Frisbischspieler klettert unerlaubt über den Zaun und Jürgen merkt natürlich da stimmt was nicht er schnappt zu
00:03:36: d.h.,
00:03:36: ne Teilschuld oder ein Mitverschulden würde auch auf jeden Fall bei dem Frisbi-Spieler zustande kommen, oder?
00:03:42: Genau also in diesem Fall wäre es so... Ich als Tierhalter müsste sicherstellen dass er nicht einfach losflitzt und ihn attackiert eigentlich keine böse Absicht hat, aber das weiß der Hund natürlich nicht.
00:03:53: Auf der anderen Seite klar auch wer das Grundstück betritt muss sich der Gefahren eben bewusst sein und da hilft so ein Schild natürlich auch nochmal weil es explizit darauf hinweist dass er nun im Garten sein kann.
00:04:05: Okay, super.
00:04:06: Ich glaube damit haben wir den Mythos gelöst oder?
00:04:09: Absolut und wie gesagt du bist natürlich immer herzlich willkommen.
00:04:12: Das freut
00:04:13: mich!
00:04:13: Freut sich auch der Jürgen.
00:04:15: Ja ich denke auf.
00:04:16: Wir haben den Mythas geklärt.
00:04:18: Tierhalter haften grundsätzlich auch wenn sie ein Schild am Gartenzaunen haben.
00:04:23: Wenn jemand das Grundstück betritt und vom Hund verletzt wird dann gibt es da zumindest eine Teilschuld.
00:04:28: die Haftung kann gemindert werden Wie gesagt, wenn das Warnschild hängt.
00:04:33: Das Grundstück ausreichend gesichert ist und wenn der Geschädigte auch eine gewisse Mitverantwortung trägt.
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